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152.210 GORI CH-AG

§ 32 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Aufgabe

Organisation - Kommissionen - Nichtständige Kommissionen
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§ 32 Geschäftsordnung, GO · Aufgabe

1. Zur Vorbereitung von Vorlagen, die keiner ständigen Kommission zugeordnet werden, setzt das Büro nichtständige Kommissionen ein und bestimmt deren Auftrag.

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