152.210
GORI
CH-AG
§ 32 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Aufgabe
Organisation - Kommissionen - Nichtständige Kommissionen
§ 32 Geschäftsordnung, GO · Aufgabe
1. Zur Vorbereitung von Vorlagen, die keiner ständigen Kommission zugeordnet werden, setzt das Büro nichtständige Kommissionen ein und bestimmt deren Auftrag.