§ 20c Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Geschäftsprüfungskommission
§ 20c Geschäftsordnung, GO · Geschäftsprüfungskommission
1. Die Geschäftsprüfungskommission beziehungsweise der Grosse Rat prüft die Geschäftsführung des Regierungsrats, der Verwaltung, des Obergerichts und weiterer Trägerinnen und Träger von kantonalen Aufgaben mittels Inspektionen, Abklärungen und Untersuchungen insbesondere im Hinblick auf deren Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit.
2. Sie ist in der Wahl der Prüfthemen frei und kann Empfehlungen an die geprüften Stellen abgeben.
3. Sie erstattet dem Grossen Rat jährlich sowie zusätzlich nach Bedarf Bericht über ihre Tätigkeiten.
4. Sie koordiniert ihre Tätigkeiten namentlich mit den Fachkommissionen und der Finanzkontrolle.
5. Sie organisiert sich in Subkommissionen und Arbeitsgruppen.
6. Für ihre Tätigkeiten erlässt sie ein durch das Büro zu genehmigendes Reglement.