152.210
GORI
CH-AG
§ 20b Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Kommission für öffentliche Sicherheit
Organisation - Kommissionen - Ständige Kommissionen
§ 20b Geschäftsordnung, GO · Kommission für öffentliche Sicherheit
1. Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) ist für die Oberaufsicht über den Vollzug des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) vom 25. September 2015 im Kanton Aargau zuständig. Sie bildet dazu eine besondere Subkommission.