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152.210 GORI CH-AG

§ 20 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Kommission für Justiz

Organisation - Kommissionen - Ständige Kommissionen
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§ 20 Geschäftsordnung, GO · Kommission für Justiz

1. Die Kommission für Justiz hat zusätzlich die folgenden Zuständigkeiten

1. * Behandlung der Begnadigungsgesuche gemäss Gesetzgebung über die Begnadigung;

2. Behandlung von Petitionen, die an den Grossen Rat gerichtet sind und ihr zugewiesen werden;

3. * ...

3bis. * Unterbreitung von Disziplinarfällen an das Justizgericht;

3ter. * Festlegung der einzelnen Pensen der hauptamtlichen Richterinnen und Richter sowie der Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter für das Obergericht und das Spezialverwaltungsgericht;

3quater. * Zustimmung zum Einsatz von Oberrichterinnen und Oberrichtern als Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter am Obergericht sowie Festlegung des Umfangs des Einsatzes;

4. * Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung von Kandidierenden für die durch den Grossen Rat gemäss GOG vorzunehmenden Wahlen zuhanden des Büros des Grossen Rates.

2. ...

3. Die Akten der zur Behandlung gelangenden Begnadigungsgesuche liegen beim Parlamentsdienst zur Einsicht auf oder stehen elektronisch zur Verfügung.

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