Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 17 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Bestellung und Arten

Organisation - Kommissionen - Ständige Kommissionen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (93 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Geschäftsordnung, GO · Bestellung und Arten

1. Der Grosse Rat hat folgende ständige Kommissionen

1. Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen;

2. Kommission für Bildung, Kultur und Sport;

3. Kommission für Gesundheit und Sozialwesen;

4. Kommission für Justiz;

5. Kommission für öffentliche Sicherheit;

6. Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung;

7. Kommission für allgemeine Verwaltung;

8. Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben;

9. Geschäftsprüfungskommission;

10. * Einbürgerungskommission.

2. Der Rat legt zu Beginn jeder Amtsperiode auf Vorschlag des Büros die Zahl der Kommissionsmitglieder fest. Das Büro wählt daraufhin die Kommissionsmitglieder.

3. Den Kommissionen sind ein oder mehrere Aufgabenbereiche zur laufenden Behandlung zu übertragen. Die Aufgabenbereiche und die jeweils verantwortliche Kommission sind in Anhang 1 des Dekrets über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (DAF) vom 5. Juni 2012 festgelegt.

4. ...

← § 16 Geschäftsordnung, GO Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Inpflichtnahme § 18 Geschäftsordnung, GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →