152.210
GORI
CH-AG
§ 16 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Anträge von Ratsmitgliedern
Organisation - Kommissionen - Allgemeines
§ 16 Geschäftsordnung, GO · Anträge von Ratsmitgliedern
1. Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, den Kommissionen schriftlich Anregungen zu unterbreiten und Anträge zu stellen.
2. Die Kommissionen haben zu diesen Anregungen und Anträgen Stellung zu nehmen.
3. Sie können einen Antragsteller zur Beratung seines Antrages einladen.