Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.210 GORI CH-AG

§ 14 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Abstimmungsverfahren

Organisation - Kommissionen - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (93 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Geschäftsordnung, GO · Abstimmungsverfahren

1. Die Abstimmung erfolgt offen. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid.

← § 13 Geschäftsordnung, GO Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Inpflichtnahme § 15 Geschäftsordnung, GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →