152.210
GORI
CH-AG
§ 13 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Protokoll
Organisation - Kommissionen - Allgemeines
§ 13 Geschäftsordnung, GO · Protokoll
1. ...
2. Die Kommissionen bestimmen die Ausführlichkeit des Protokolls selbst.
2bis. Berichte und weitere Unterlagen, die den Kommissionen vorliegen, bilden Bestandteil des Protokolls.
3. Das Protokoll wird den Kommissions- und den Büromitgliedern, dem Ratssekretär sowie dem Regierungsrat und gegebenenfalls dem Obergericht zugestellt. Die übrigen Ratsmitglieder können in das Protokoll Einsicht nehmen. Das Amtsgeheimnis bleibt vorbehalten.