152.210
GORI
CH-AG
§ 12a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Virtuelle und hybride Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen
Organisation - Kommissionen - Allgemeines
§ 12a Geschäftsordnung, GO · Virtuelle und hybride Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen
1. Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen können virtuell oder hybrid durchgeführt werden.