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152.210 GORI CH-AG

§ 12a Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Virtuelle und hybride Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen

Organisation - Kommissionen - Allgemeines
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§ 12a Geschäftsordnung, GO · Virtuelle und hybride Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen

1. Sitzungen von Subkommissionen und Arbeitsgruppen können virtuell oder hybrid durchgeführt werden.

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