152.210
GORI
CH-AG
§ 1 Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) - Inpflichtnahme
Allgemeines
§ 1 Geschäftsordnung, GO · Inpflichtnahme
1. Zur Inpflichtnahme erheben sich der Rat sowie alle im Saal und auf der Tribüne Anwesenden. Der Ratssekretär verliest die Gelöbnisformel. Anschliessend sprechen die Ratsmitglieder dem Vorsitzenden die Worte nach: «Ich gelobe es».