152.200
GVGLTC
CH-AG
§ 60 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 60 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz wird in der Gesetzessammlung publiziert. Es tritt mit dem vom Grossen Rat zu erlassenden Dekret über die Geschäftsordnung in Kraft.