Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.200 GVGLTC CH-AG

§ 60 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 60 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz wird in der Gesetzessammlung publiziert. Es tritt mit dem vom Grossen Rat zu erlassenden Dekret über die Geschäftsordnung in Kraft.

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