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152.200 GVGLTC CH-AG

§ 59 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 59 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle diesem Gesetz widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere das Geschäftsreglement des Grossen Rates vom 16. September 1970.

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