Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.200 GVGLTC CH-AG

§ 47 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Interpellation

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
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§ 47 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Interpellation

1. Die Interpellation verlangt vom Regierungsrat Aufschluss über Angelegenheiten des Kantons. Sie wird in der Regel schriftlich beantwortet.

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