Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.200 GVGLTC CH-AG

§ 46 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Postulat

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
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§ 46 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Postulat

1. Das Postulat verpflichtet den Regierungsrat, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen oder zu prüfen, ob eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsvorlage zu unterbreiten, der Entwurf für einen Beschluss vorzulegen oder eine andere Massnahme zu treffen ist.

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