152.200
GVGLTC
CH-AG
§ 46 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Postulat
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
§ 46 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Postulat
1. Das Postulat verpflichtet den Regierungsrat, dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen oder zu prüfen, ob eine Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsvorlage zu unterbreiten, der Entwurf für einen Beschluss vorzulegen oder eine andere Massnahme zu treffen ist.