152.200
GVGLTC
CH-AG
§ 39 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Erlasse des Grossen Rates
Verhandlungsgegenstände - Sachgeschäfte und Wahlen
§ 39 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Erlasse des Grossen Rates
1. Erlasse des Grossen Rates sind Verfassungsänderungen, Gesetze, Dekrete und Beschlüsse.