Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.200 GVGLTC CH-AG

§ 39 Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Erlasse des Grossen Rates

Verhandlungsgegenstände - Sachgeschäfte und Wahlen
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§ 39 Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Erlasse des Grossen Rates

1. Erlasse des Grossen Rates sind Verfassungsänderungen, Gesetze, Dekrete und Beschlüsse.

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