152.200
GVGLTC
CH-AG
§ 18a Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Zusammensetzung und Zuständigkeit
Organisation - Präsidentenkonferenz
§ 18a Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Zusammensetzung und Zuständigkeit
1. Die Präsidentenkonferenz setzt sich aus dem Ratspräsidium sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen und Kommissionen zusammen.
2. Sie berät über Verfahrensfragen.