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§ 18a Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) - Zusammensetzung und Zuständigkeit

Organisation - Präsidentenkonferenz
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§ 18a Geschäftsverkehrsgesetz, GVG · Zusammensetzung und Zuständigkeit

1. Die Präsidentenkonferenz setzt sich aus dem Ratspräsidium sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Fraktionen und Kommissionen zusammen.

2. Sie berät über Verfahrensfragen.

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