152.111
CH-AG
§ 4a Verordnung zum Grossratswahlgesetz - Berechnungsgrundlage
Zuteilung der Mandate an die Bezirke
§ 4a Verordnung zum Grossratswahlgesetz · Berechnungsgrundlage
1. Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der Mandate an die Bezirke ist die Bevölkerungszahl am 30. Juni des dem Wahljahr vorangehenden Jahres.