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152.111 CH-AG

§ 4a Verordnung zum Grossratswahlgesetz - Berechnungsgrundlage

Zuteilung der Mandate an die Bezirke
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§ 4a Verordnung zum Grossratswahlgesetz · Berechnungsgrundlage

1. Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der Mandate an die Bezirke ist die Bevölkerungszahl am 30. Juni des dem Wahljahr vorangehenden Jahres.

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