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152.111 CH-AG

§ 24 Verordnung zum Grossratswahlgesetz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 24 Verordnung zum Grossratswahlgesetz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. August 1988 in Kraft.

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