152.111
CH-AG
§ 19 Verordnung zum Grossratswahlgesetz - Zusammenstellung der Ergebnisse
Ermittlung der Wahlergebnisse des Bezirks
§ 19 Verordnung zum Grossratswahlgesetz · Zusammenstellung der Ergebnisse
1. Die Staatskanzlei stellt auf Grund der Gemeindeprotokolle fest
a) die Zahl der Stimmberechtigten und der Stimmenden;
b) die Zahl der gültigen, ungültigen und leeren Wahlzettel;
c) die Zahl der Stimmen, welche die einzelnen Kandidaten jeder Liste erhalten haben (Kandidatenstimmen);
d) die Zahl der Zusatzstimmen jeder Liste;
e) die Summe der Kandidaten- und Zusatzstimmen der einzelnen Listen (Parteistimmen);
f) * ...
g) die Zahl der leeren Stimmen.
2. ...
3. ...