Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.100 CH-AG

§ 1 Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz) - Kandidatenstimmensystem

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Grossratswahlgesetz · Kandidatenstimmensystem

1. Der Grosse Rat wird nach dem Kandidatenstimmensystem gewählt.

2. Der Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind. Jede Stimme für einen Kandidaten zählt für jene Partei, welcher er angehört.

Gesetz über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlgesetz) - Kandidatenstimmensystem § 1a Grossratswahlgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →