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150.920 DöB CH-AG

§ 3 Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (DöB) - Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

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§ 3 DöB · Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

1. Der Auftraggeber veröffentlicht Zuschläge, die ausserhalb des Staatsvertragsbereichs freihändig gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB erteilt wurden.

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