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150.731 AktenV CH-AG

§ 1 Verordnung zur Aktenführung in der kantonalen Verwaltung (AktenV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 AktenV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die ordnungsgemässe und systematische Aktenführung in der kantonalen Verwaltung.

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