Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.721 CH-AG

Art. 3 Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schweizer Kantonen bezüglich Errichtung und Betrieb eines Verbundes für die Archivierung elektronischer Unterlagen - Leistungsauftrag

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Archivverbund DIMAG Schweiz · Leistungsauftrag

1. Der Archivverbund DIMAG Schweiz

1. übernimmt, betreibt und koordiniert das von den Archivverwaltungen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen sowie des Freistaats Bayern entwickelte und in Zusammenarbeit mit weiteren Entwicklungspartnern (nachfolgend Deutsche Entwicklungspartner genannt) betriebene System DIMAG,

2. stellt den Kontakt zu den Deutschen Entwicklungspartnern sicher und dient als zentraler Ansprechpartner für die beteiligten Träger sowie für die Deutschen Entwicklungspartner,

3. organisiert in Absprache mit den Deutschen Entwicklungspartnern die Qualitätssicherung des Systems DIMAG,

4. implementiert die Errichtung eines zentralen elektronischen Magazins (E-Magazin),

5. überwacht den laufenden technischen Betrieb des E-Magazins,

6. entwickelt und implementiert in Zusammenarbeit mit den Deutschen Entwicklungspartnern spezifisch schweizerische Module und Anpassungen.

← Art. 2 Archivverbund DIMAG Schweiz Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schweizer Kantonen bezüglich Errichtung und Betrieb eines Verbundes für die Archivierung elektronischer Unterlagen - Gegenstand Art. 4 Archivverbund DIMAG Schweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →