Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.721 CH-AG

Art. 2 Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schweizer Kantonen bezüglich Errichtung und Betrieb eines Verbundes für die Archivierung elektronischer Unterlagen - Trägerschaft

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Archivverbund DIMAG Schweiz · Trägerschaft

1. Der Archivverbund DIMAG Schweiz ist eine interkantonale öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Körperschaft ist nicht gewinnorientiert.

2. Die an der Gründung beteiligten Kantone sind Träger des Archivverbunds DIMAG Schweiz.

3. Am Archivverbund DIMAG Schweiz können sich weitere Kantone und das Fürstentum Liechtenstein beteiligen. Sie werden damit ebenfalls Träger des Archivverbunds.

4. Ein Beitritt zum Archivverbund DIMAG Schweiz ist auf Beginn jeden Kalenderjahres möglich.

5. Neu beigetretene Träger garantieren eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft.

6. Die Beteiligung am Archivverbund DIMAG Schweiz ist mit einer Frist von 18 Monaten auf Ende des Kalenderjahres kündbar.

← Art. 1 Archivverbund DIMAG Schweiz Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schweizer Kantonen bezüglich Errichtung und Betrieb eines Verbundes für die Archivierung elektronischer Unterlagen - Gegenstand Art. 3 Archivverbund DIMAG Schweiz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →