150.711
VIDAG
CH-AG
§ 30 Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) - Nachforschungen
Aktenführung und Archivwesen - Archivwesen
§ 30 VIDAG · Nachforschungen
1. Das Staatsarchiv kann für Dritte Nachforschungen vornehmen.
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3. ...