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150.711 VIDAG CH-AG

§ 30 Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) - Nachforschungen

Aktenführung und Archivwesen - Archivwesen
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§ 30 VIDAG · Nachforschungen

1. Das Staatsarchiv kann für Dritte Nachforschungen vornehmen.

2. ...

3. ...

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