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150.711 VIDAG CH-AG

§ 28 Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) - Archivgut

Aktenführung und Archivwesen - Archivwesen
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§ 28 VIDAG · Archivgut

1. Das Archivgut des Staatsarchivs umfasst

a) Archivgut des Aargaus aus der Zeit der Rechtsvorgänger des Kantons bis 1798 sowie der helvetischen Kantone Aargau, Baden und Fricktal (eingeschlossen das Archivgut der aufgehobenen geistlichen Institutionen),

b) * Archivgut der öffentlichen Organe des Kantons seit 1803,

c) * weiteres Archivgut, das für die Kantons-, Orts- und Personengeschichte von Bedeutung ist, und dem Staatsarchiv zu Eigentum oder als Depositum - von Institutionen, Organisationen, natürlichen und juristischen Personen - geschenkt oder anvertraut wird oder auf andere Weise in den Besitz des Staatsarchivs gelangt,

d) * ...

e) eine Handbibliothek.

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