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150.700 IDAG CH-AG

§ 7 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) - Ausschluss des Zugangs

Öffentlichkeitsprinzip
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§ 7 IDAG · Ausschluss des Zugangs

1. Der Zugang zu

a) Protokollen von nicht öffentlichen Sitzungen und

b) amtlichen Dokumenten hängiger Geschäfte, Verfahren oder über Positionen in laufenden Vertragsverhandlungen

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