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150.411 StatV CH-AG

§ 1 Statistikverordnung (StatV) - Organisatorische Zuteilung des Statistischen Amts

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§ 1 StatV · Organisatorische Zuteilung des Statistischen Amts

1. Das Statistische Amt ist organisatorisch dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) zugeteilt.

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