Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.400 StatGLStat CH-AG

§ 5 Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) - Aufgaben

Aufgaben, Organisation und Finanzen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Statistikgesetz, StatG · Aufgaben

1. Die statistische Tätigkeit des Kantons umfasst einerseits die Mitwirkung des Kantons an der Bundesstatistik und andererseits die Kantonsstatistik.

2. Die Kantonsstatistik stellt statistische Ergebnisse über Zustand und Entwicklung wichtiger Lebensbereiche, insbesondere über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Gesundheit, Bildung, Kultur, Raum und Umwelt, bereit.

← § 4 Statistikgesetz, StatG Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz, StatG) - Gegenstand und Zweck § 6 Statistikgesetz, StatG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →