131.731
EDV
CH-AG
§ 35 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 35 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.