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§ 35 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 35 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.

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