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§ 34 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 34 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates vom 18. Mai 1981 aufgehoben.

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