§ 30 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates - Wahlergebnis, Protokoll
§ 30 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates · Wahlergebnis, Protokoll
1. Über das Wahlergebnis ist für das gesamte Wahlgebiet und für jeden Wahlkreis ein Protokoll zu erstellen, in welchem festgehalten wird
a) * die Zahl der Stimmberechtigten und der Stimmenden;
b) * die Zahl der gültigen, ungültigen und leeren Wahlzettel;
c) * die Zahl der Stimmen, welche die einzelnen Kandidaten jeder Liste erhalten haben (Kandidatenstimmen);
d) * die Zahl der Zusatzstimmen jeder Liste;
e) * die Summe der Kandidaten- und Zusatzstimmen der einzelnen Listen (Parteistimmen);
f) * ...
g) * die Zahl der leeren Stimmen.
2. Die Namen der gewählten und nichtgewählten Kandidatinnen und Kandidaten jeder Liste sind in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen aufzuführen.
3. Die Gewählten und Nichtgewählten sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Adresse festzuhalten.
4. Die Wahlzettel werden verpackt und versiegelt und mit den übrigen Akten im Gemeindearchiv aufbewahrt.