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131.731 EDV CH-AG

§ 1a Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1a Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates

1. Die in dieser Verordnung verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

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