131.731
EDV
CH-AG
§ 19 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates - Kontrollstempel
Wahlverfahren
§ 19 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates · Kontrollstempel
1. Der Wahlzettel ist im Wahllokal von einem Mitglied des Wahlbüros auf der Rückseite mit einem Kontrollstempel zu versehen.