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131.111 VGPR CH-AG

§ 42 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Berechnung der Fristen

Schlussbestimmungen
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§ 42 VGPR · Berechnung der Fristen

1. Für die Berechnung der Fristen gelten sinngemäss die Vorschriften der Gesetzgebung über die Verwaltungsrechtspflege; die Rechtsstillstandsfristen kommen nicht zur Anwendung.

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