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131.111 VGPR CH-AG

§ 41d Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Obligatorische Urnenabstimmungen; Grundsatzentscheid, Gemeindeordnung

Verfahren zur Einführung des Einwohnerrats
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§ 41d VGPR · Obligatorische Urnenabstimmungen; Grundsatzentscheid, Gemeindeordnung

1. Die Urnenabstimmung über den Grundsatzentscheid betreffend die Einführung des Einwohnerrats ist spätestens sechs Monate nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung oder der Einreichung des schriftlichen Begehrens der Stimmberechtigten durchzuführen.

2. Die Gemeindeordnung ist vom Gemeinderat innert sechs Monaten nach der Urnenabstimmung der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen und danach innert sechs Monaten den Stimmberechtigten an der Urne zu unterbreiten.

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