131.111
VGPR
CH-AG
§ 41 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Initiative, Fristablauf
Referendum und Initiative
§ 41 VGPR · Initiative, Fristablauf
1. Ist die Initiative innert der gesetzlichen Sammelfrist nicht eingereicht worden, so gibt dies die Staatskanzlei im Amtsblatt bekannt.