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131.111 VGPR CH-AG

§ 41 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Initiative, Fristablauf

Referendum und Initiative
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§ 41 VGPR · Initiative, Fristablauf

1. Ist die Initiative innert der gesetzlichen Sammelfrist nicht eingereicht worden, so gibt dies die Staatskanzlei im Amtsblatt bekannt.

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