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131.111 VGPR CH-AG

§ 37 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Wahlfähigkeitsausweis, Wahlannahmeerklärung

Wahlen
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§ 37 VGPR · Wahlfähigkeitsausweis, Wahlannahmeerklärung

1. Die Wahlannahmeerklärung ist zusammen mit dem Wählbarkeitsausweis der Staatskanzlei einzureichen.

2. Die Beibringung eines Wählbarkeitsausweises ist nicht erforderlich bei Wiederwahlen oder wenn der Gewählte ein anderes öffentliches Amt bekleidet.

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