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131.111 VGPR CH-AG

§ 31 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Protokoll

Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse
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§ 31 VGPR · Protokoll

1. Das Protokoll hat Angaben zu enthalten über

a) Ort, Zeit und Gegenstand der Wahl oder Abstimmung;

b) die Anzahl der Stimmberechtigten;

c) die Anzahl der ungültigen brieflichen Stimmabgaben;

d) die Anzahl der gültig abgegebenen Stimmrechtsausweise;

e) die Anzahl der Stimmenden (total eingelegte Stimm- oder Wahlzettel);

f) die Anzahl der leeren Stimm- oder Wahlzettel;

g) die Anzahl der ungültigen Stimm- oder Wahlzettel;

h) das Ergebnis der Wahl oder Abstimmung.

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