131.111
VGPR
CH-AG
§ 31 Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Protokoll
Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse
§ 31 VGPR · Protokoll
1. Das Protokoll hat Angaben zu enthalten über
a) Ort, Zeit und Gegenstand der Wahl oder Abstimmung;
b) die Anzahl der Stimmberechtigten;
c) die Anzahl der ungültigen brieflichen Stimmabgaben;
d) die Anzahl der gültig abgegebenen Stimmrechtsausweise;
e) die Anzahl der Stimmenden (total eingelegte Stimm- oder Wahlzettel);
f) die Anzahl der leeren Stimm- oder Wahlzettel;
g) die Anzahl der ungültigen Stimm- oder Wahlzettel;
h) das Ergebnis der Wahl oder Abstimmung.