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131.111 VGPR CH-AG

§ 14e Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) - Anwendbares Recht

Stimmregister, Wahlbüro und Stimmabgabe der Auslandschweizer
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§ 14e VGPR · Anwendbares Recht

1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gesetzgebung über die politischen Rechte sinngemäss.

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