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§ 75 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 75 GPR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle ihm widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere

a) Gesetz über die Stellung und Erledigung verfassungsmässiger Volksbegehren vom 27. September 1898;

b) Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 6. September 1937;

c) Gesetz über die Anpassung der Gesetzgebung über Wahlen und Abstimmungen und über die ausserordentliche Gemeindeorganisation an das Frauenstimmrecht vom 23. März 1971;

d) Dekret über Erleichterungen bei der Stimmabgabe (Anpassung an die Bundesgesetzgebung) vom 20. Juni 1978.

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