131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 75 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 75 GPR · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind alle ihm widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere
a) Gesetz über die Stellung und Erledigung verfassungsmässiger Volksbegehren vom 27. September 1898;
b) Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 6. September 1937;
c) Gesetz über die Anpassung der Gesetzgebung über Wahlen und Abstimmungen und über die ausserordentliche Gemeindeorganisation an das Frauenstimmrecht vom 23. März 1971;
d) Dekret über Erleichterungen bei der Stimmabgabe (Anpassung an die Bundesgesetzgebung) vom 20. Juni 1978.