131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 69 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Beschwerdeschrift
Rechtspflege und Strafbestimmungen - Beschwerden
§ 69 GPR · Beschwerdeschrift
1. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.