131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 62d Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Unterschriftenzahl
Referendum und Initiative - Referendum und Initiativen in Gemeinden und Gemeindeverbänden
§ 62d GPR · Unterschriftenzahl
1. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Initiativ- oder Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei.