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§ 62d Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Unterschriftenzahl

Referendum und Initiative - Referendum und Initiativen in Gemeinden und Gemeindeverbänden
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§ 62d GPR · Unterschriftenzahl

1. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Initiativ- oder Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei.

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