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§ 62 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - 9. Publikation

Referendum und Initiative - Volksinitiativen im Kanton
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§ 62 GPR · 9. Publikation

1. Beschlüsse des Grossen Rates über die Gültigkeit eines Initiativbegehrens sowie der Rückzug eines solchen sind im Amtsblatt zu publizieren.

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