131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 6 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Wahlfähigkeitsausweis, Stimmrechtsbescheinigung
Allgemeine Bestimmungen - Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 6 GPR · Wahlfähigkeitsausweis, Stimmrechtsbescheinigung
1. Die Gemeinden haben die erforderlichen Wahlfähigkeitsausweise und die Stimmrechtsbescheinigungen unentgeltlich auszustellen.