131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 58 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - b) Abstimmungsempfehlung
Referendum und Initiative - Volksinitiativen im Kanton
§ 58 GPR · b) Abstimmungsempfehlung
1. Die Initiativbegehren werden vom Grossen Rat mit oder ohne Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.