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§ 58 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - b) Abstimmungsempfehlung

Referendum und Initiative - Volksinitiativen im Kanton
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§ 58 GPR · b) Abstimmungsempfehlung

1. Die Initiativbegehren werden vom Grossen Rat mit oder ohne Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.

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