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§ 39 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Weitere Bestimmungen

Besondere Bestimmungen für Wahlen - Wahlen in der Gemeindeversammlung
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§ 39 GPR · Weitere Bestimmungen

1. Die Vorschriften in den §§ 18, 21-27, 29, 30 Abs. 2, 34-36 dieses Gesetzes kommen bei den Versammlungswahlen sinngemäss zur Anwendung.

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