131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Funktionen, Bezeichnungen
Allgemeine Bestimmungen - Geltungsbereich
§ 2 GPR · Funktionen, Bezeichnungen
1. Amts- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz beziehen sich auf beide Geschlechter.