131.100
GPRRGPCGP
CH-AG
§ 15 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - Stimmrechtsausweis, Aufforderung
Gemeinsame Bestimmungen für Wahlen und Abstimmungen - Vorbereitung und Stimmabgabe
§ 15 GPR · Stimmrechtsausweis, Aufforderung
1. Die Stimmberechtigten werden durch Zustellung der Stimmrechtsausweise zu den Wahlen und Abstimmungen aufgefordert.