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§ 11 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) - 3. Wahl- und Abstimmungslokale

Allgemeine Bestimmungen - Wahl- und Abstimmungsorganisation
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§ 11 GPR · 3. Wahl- und Abstimmungslokale

1. Der Gemeinderat bestimmt die Wahl- und Abstimmungslokale.

2. ...

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